Allgemein

Gemäß dem  §3 der NotSan-APrV, sind alle ernannten Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet jährlich eine pädagogische Fortbildung mit 24 Unterrichtseinheiten zu besuchen. Durchzuführen sind diese an einer staatlich anerkannten Rettungsdienstschule. Die Inhalte kommen aus dem Bereich der Pädagogik, Didaktik und der Kommunikation. Medizinische Inhalte stehen hier eher im Hintergrund. 

Ausbildungsziel

Die Halbwertzeit unseres erlernten Wissens wird immer kürzer. Aber nicht nur aus diesem Grund sollte eine regelmäßige Fortbildung angestrebt werden. Insbesondere im medizinischen Bereich ergeben sich ständig Neuerungen, die jeder verantwortungsbewusste Mitarbeiter im Rettungsdienst kennen muss. Jedes Jahr werden neue Themen in der RD-Fortbildung angeboten. Weiterhin findet im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen die Überprüfung der Notkompetenzmaßnahmen statt.

Zielgruppe

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst mit der Zusatzqualifikation Praxisanleiterin oder Praxisanleiter

Inhalt der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Durch die Fortbildung sollen sowohl DRK-spezifische als auch hilfsorganisationsübergreifend-interdisziplinäre und fachdienstbetonte Kenntnisse und die Einübung von praktischen Fähigkeiten im Bereich der präklinischen Notfallmedizin vermittelt werden. Die Fortbildung soll sich dabei auf alle Aufgabenbereiche von rettungsdienstlichen Fachkräften im Sanitätswesen in ausgewogener Weise erstrecken. Die Fort- und Weiterbildung umfasst auch die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen hinsichtlich dem Umgang mit belastenden Einsätzen oder Deeskalationsstrategien für den Umgang mit schwierigen Patienten. Sie schließt außerdem Methoden der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements ein.