im Vorfeld zur Ausbildung Rettungshelfer / Rettungssanitäter
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Auszubildende zum Rettungshelfer / Rettungs-sanitäter vor Ausbildungsaufnahme einen Erste-Hilfe Kurs absolviert haben müssen, der nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf.
Donnerstag vor Beginn der Ausbildung zum Rettungshelfer / Rettungssanitäter findet bei ausreichender Teilnehmerzahl ein Erste-Hilfe Kurs statt.