Ausbildungsziel

Rettungshelfer sind Personen, die an einer über die Fachdienstausbildung für den Sanitätsdienst hinausgehende rettungsdienstliche Ausbildung teilgenommen haben. Rettungshelfer werden insbesondere als Fahrer des Krankenkraftwagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikation und den länderspezifischen Regelungen im Krankentransport und in der Notfallrettung mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungshelfern im Krankentransport liegt, können Rettungshelfer dem höher qualifizierten Personal auch bei Notfällen assistieren.

Die Gesamtausbildung zum Rettungshelfer muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Für berufstätige besteht somit die Möglichkeit die Ausbildung in Teilen zu absolvieren.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
  • Körperliche und geistige Eignung/ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate.
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag nicht älter als 3 Monate (siehe auch Punkt 5 AGB`s)
  • Identitätsnachweis
  • Aktueller Impfschutz vor Ausbildungsbeginn (Hepatitis B + Tetanus + MMR)
  • Die theoretische Ausbildung richtet sich nach den Lehr-Lerninhalten der "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 30. Mai 2023" RettSanAPV SL 2023.
  • Erst nach dem erfolgreichen absolvieren der theoretischen Ausbildung (schriftliche & praktische Leistungskontrolle) können die einzelnen Praktika in Klinik und Rettungswache angetreten werden.
  • Die klinische Ausbildung umfasst 80 Stunden.
  • Die Ausbildung auf der Rettungswache umfasst 80 Stunden.
  • Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der weiteren Ausbildungsabschnitte Klinik und Rettungswache wird durch die Rettungsdienstschule Saar, auf Antrag und Nachweis des Teilnehmers, ein Rettungshelferzeugnis ausgestellt.

Ablaufbeschreibung

Gesamtausbildungsdauer 400 Stunden 10 Wochen - davon:
Theoretische Ausbildung 240 Stunden 5+ Wochen
Rettungswachenpraktikum 80 Stunden 2 Wochen
Klinikpraktikum 80 Stunden 2 Wochen

Wichtiger Hinweis!!
Ausbildungsverlauf vom Rettungshelfer zum Rettungssanitäter

Rettungshelfer besuchen die gleichen theoretischen Grundkurse wie Rettungssanitäter.

Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist seitens des Gesetzgebers im Saarland nicht geregelt und erfolgt somit unter den Richtlinien der „Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes, Teil Rettungsdienst“.

Hierbei ist in der theoretischen Ausbildungszeit eine begründete Versäumniszeit von 10% der Gesamtstunden zulässig.