Definition

Praxisanleiter wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter als auch an der Ausbildung künftiger Rettungshelfer sowie Rettungssanitäter entscheidend mit. Im Rettungsdienst übernehmen sie die Ausbildung am Lernort Lehrrettungswache und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz bei den Auszubildenden bei.

Aufgaben

  • Anleitungen planen, durchführen und evaluieren
  • Einsatznachbesprechungen
  • Integration von theoretischen Ausbildungsinhalten in die praktische Tätigkeit
  • Beratung und Unterstützung der Auszubildenden in arbeitsrechtlichen und die Ausbildung betreffenden Fragen
  • fachliche und organisatorische Vorbereitung der praktischen Ausbildung
  • Zusammenarbeit mit der Rettungsdienstschule
  • Überwachung und Kontrolle des Ausbildungsfortschritts
  • ggf. Mitwirkung als Fachprüfer im Prüfungsausschuss bei der Notfallsanitäterprüfung
  • Vorschlag von und Zusammenarbeit mit Notfallsanitätern, die den Auszubildenden während Einsätzen begleiten etc.

13.05. – 17.05.24 (Theorieblock 1)

27.05. – 03.06.24 (Theorieblock 2)

10.06. – 14.06.24 (Theorieblock 3)

02.09. – 06.09.24 (Theorieblock 4)

16.09. – 20.09.24 (Theorieblock 5)

23.09  – 24.09.24 (Modulprüfungen)

 

30.09. – 01.10.24 (staatl. Prüfung)

Voraussetzungen

  • abgeschlossene Ausbildung zum Notfallsanitäter
  • Berufserfahrung als Notfallsanitäter von mindestens zwei Jahren
  • vollendetes 20. Lebensjahr

Kursstruktur

  • Kursmodell in Modulstruktur aufgeteilt:
  • 5 Wochen in Präsenzschulung
  • abwechselnd mit Lern- und Vorbereitungsphasen
  • Kosten: 2.500€