Anmeldeverfahren zur staatlichen Prüfung (oder Wiederholungsprüfung) zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter

in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der staatlichen Prüfungskommission für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gelten die folgenden Richtlinien im Bezug auf die Anmeldung:

  • Prüfungszeiträume sind der Homepage der Rettungsdienstschule Saar zu entnehmen

  • Es ist ausschließlich das dort hinterlegte Antragsformular zu verwenden

  • Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass andere Formulare oder solche, die nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind nicht akzeptiert werden können

  • Die im Antrag beschriebenen Anlagen sind diesem beizufügen

  • Alle eingereichten Unterlagen sind in Papierform oder in elektronischer Form bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Prüfungstag einzureichen

  • Es gilt das Datum des Posteinganges bei der o. g. Postadresse

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine nicht fristgerechte und / oder anderweitige Einreichung leider nicht akzeptiert werden kann

Die genauen Prüfungstermine werden seitens der Rettungsdienstschule Saar nach Zulassung durch den Vorsitzenden per E-Mail mitgeteilt. Die genauen Prüfungstage sind somit von Antrag- und Zulassungsvorgängen abhängig und können nicht frei gewählt werden. Die Prüfungstage liegen allerdings in jedem Fall innerhalb der Prüfungszeiträume. 

Termine der staatlichen Prüfung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter

Die staatlichen Prüfungen zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter finden an den folgenden Terminen statt

 staatliche Prüfung NotSan23 BW

  • 17.08. bis 19.08.2026 (schriftliche Prüfung)
  • 20.08. bis 02.09.2026 (praktische & mündliche Prüfung)

staatliche Prüfung NotSan23 a - c

  • 21.09. bis 23.09.2026 (schriftliche Prüfung)
  • 28.09. bis 22.10.2026 (praktische & mündliche Prüfung)

An den o. g. Terminen kann grundsätzlich auch die Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung erfolgen. Alle Regularien bzgl. des Anmeldeverfahrens behalten auch hier ihre Gültigkeit.

 

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme von dem im Bescheid zur nicht vollständig bestandenen staatlichen Prüfung festgelegten Zeitraum der zusätzlichen Ausbildung abhängt.

Eine erneute Beantragung ist gesetzlich vorgeschrieben und obligatorisch. Nutzen Sie dazu das entsprechende Antragsformular.

Ebenfalls beachten Sie bitte die mit einzureichenden Dokumente, ohne die eine Zulassung nicht möglich ist.
Ich verweise nochmals die Informationen des Bescheids für die Teilnehmenden der staatlichen Ergänzungsprüfung unterstreichen.

Eine Anmeldung kann nur dann Berücksichtigung finden, wenn alle geforderten Unterlagen bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Prüfungstag vorliegen.

 

Termine für 2026 und 2027

  • 12.05.2026
  • 07.07.2026
  • 05.10.2026
  • 02.11.2026
  • 07.12.2026
  • 26.01.2027
  • 23.02.2027

Wenn Sie Teile der staatlichen Prüfung NotSan nicht bestanden haben und diese wiederholen möchten müssen die folgenden Punkte erfüllt sein:

 

  1. Sie haben einen amtlichen Bescheid vom Vorsitzenden der staatlichen Prüfungskommission für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erhalten. Hier sind das weitere Vorgehen, sowie Notwendigkeiten und Auflagen beschrieben.
  2. Die zusätzliche Ausbildung, die im erhaltenen Bescheid benannt ist haben Sie regelmäßig und mit Erfolg absolviert.
  3. Sie erhalten eine Bescheinigung  der Durchführenden Stelle über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an zusätzlicher Ausbildung oder haben diese bereits erhalten. Nutzen Sie hierzu den verlinkten Vordruck. Dieser muss vollständig ausgefüllt und signiert sein.
  4. Sie haben einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Wiederholungsprüfung eingereicht.
    Nutzen Sie hierzu die E-Mailadresse .
  5. Sie wählen einen der oben angeführten Termine aus und teilen diesen bei Antrageinreichung per E-Mail mit. Beachten Sie die Fristen im amtlichen Bescheid.

Sie erhalten nach abschließender Prüfung durch den Vorsitzenden der staatlichen Prüfungskommission NotSan einen amtlichen Zulassungsbescheid mit evtl. notwendigen Auflagen. Diese sind obligatorisch zu beachten.

 

Bescheinigung über zusätzliche Ausbildung

Beantragung Berufsbezeichnung

Für die Beantragung der Berufbezeichnung benötigen Sie folgende Dokumente nach der abgeschlossenen Prüfung:

 

  • Zeugnis über die staatliche Prüfung
  • erweitertes amtliches Führungszeugnis (Belegart: OB)*
  • ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet sind. *

*nicht älter als einen Monat bei der Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung