Berufspädagogische Zusatzqualifikation für Gesundheitsfachberufe. Die 300-stündige Fortbildung befähigt sie dazu, Auzubildende in der praktischen Ausbildung fachlich & pädagogisch zu betreuen und anzuleiten.
Praxisanleiter wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter als auch an der Ausbildung künftiger Rettungshelfer sowie Rettungssanitäter entscheidend mit. Im Rettungsdienst übernehmen sie die Ausbildung am Lernort Lehrrettungswache und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz bei den Auszubildenden bei. Auch in der Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau und der Ausbildung von ATA-OTA ist die praxisanleitende Person das zentrale Bindeglied zwischen praktischer Ausbildung am Lernort Klinik und der schulischen Ausbildung.
13.05. – 17.05.24 (Theorieblock 1)
27.05. – 03.06.24 (Theorieblock 2)
10.06. – 14.06.24 (Theorieblock 3)
02.09. – 06.09.24 (Theorieblock 4)
16.09. – 20.09.24 (Theorieblock 5)
23.09 – 24.09.24 (Modulprüfungen)
30.09. – 01.10.24 (staatl. Prüfung)