Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Auszubildende zum Rettungshelfer / Rettungs-sanitäter vor Ausbildungsaufnahme einen Erste-Hilfe Kurs absolviert haben müssen, der nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf.

Donnerstag vor Beginn der Ausbildung zum Rettungshelfer / Rettungssanitäter findet bei ausreichender Teilnehmerzahl ein Erste-Hilfe Kurs statt.

Anmeldungen zu den einzelnen Erste-Hilfe Kursen im Vorfeld: www.rotkreuzkurs.de