anerkannte Ausbildung gemäß AZAV

Ausbildungsziel

Rettungssanitäter sind Personen die nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (gemäß Bund-Länder-Ausschuss Rettungswesen vom 20.09.1977) ausgebildet sind und im Krankentransport und der Notfallrettung eingesetzt werden. Rettungssanitäter werden insbesondere als Einsatzverantwortlicher auf dem Krankenkraftwagen und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikation und den länderspezifischen Regelungen in der Notfallrettung und im Krankentransport mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungssanitätern im Krankentransport liegt, können Rettungssanitäter dem höher qualifizierten Personal bei Notfällen assistieren

Zulassungsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
  • Körperliche und geistige Eignung/ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate.
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag nicht älter als 3 Monate (siehe auch Punkt 5 AGB`s)
  • Beglaubigte Kopie des Identitätsnachweises
  • Aktueller Impfschutz vor Ausbildungsbeginn (Hepatitis B + Tetanus + MMR)
  • In der theoretischen Ausbildung werden die gemäß Bund-Länder-Ausschuss Ret­tungswesen vom 20.09.1977 sowie die in der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ RettSanPrVO Saarland vom 7. Juli 1995, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24.01.2006, in der gültigen Gesamtausgabe vom 02.10.2007, aufgelisteten Lehr-Lerninhalte vermittelt.
  • Die einzelnen Ausbildungsabschnitte bauen aufeinander auf. Die Praktika können nur dann angetreten werden, wenn der theoretische Ausbildungsteil mit Erfolg abge­schlossen wurde.
  • Die Rettungssanitäterprüfung muss im zweiten Jahr nach Beginn der Ausbildung abgelegt werden.
  • Das Klinikpraktikum dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten und umfasst 160 Stunden.
  • Es teilt sich in 80 Stunden Praktikum auf der Intensivstation sowie 80 Stunden Praktikum Anästhesie/OP.
  • Eine Aufteilung des Klinikpraktikums in zwei Teile (jew. 2 Wochen) ist zulässig.
  • Gemäß der RettSanPrVO Saarland dürfen keine Fehlzeiten entstehen.
  • Das Rettungswachenpraktikum dient zur Erlangung und Vertiefung der organisatorischen- und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse.
  • Das Rettungswachenpraktikum umfasst 160 Stunden und muss innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr durchgeführt werden.
  • Gemäß der RettSanPrVO Saarland dürfen keine Fehlzeiten entstehen.
  • Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der weiteren Ausbildungsabschnitte Klinik und Rettungswache wird durch die Rettungsdienstschule Saar, auf Antrag und Nachweis des Teilnehmers, ein Rettungssanitäterzeugnis ausgestellt.

Ablaufbeschreibung

Gesamtdauer der Ausbildung 520 Stunden 13 Wochen – davon
Grundlehrgang Theorie 240 Stunden 5+ Wochen
Klinikpraktikum 80 Stunden 2 Wochen
Rettungswachenpraktikum 160 Stunden 4 Wochen
Abschlusslehrgang 40 Stunden 1 Woche
Rettungssanitäterprüfung + 1 Tag    
  • Die Gesamtausbildung zum Rettungssanitäter muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
  • Für Berufstätige besteht somit die Möglichkeit die Ausbildungsabschnitte Grundlehrgang Theorie, Klinik- und Rettungswachenpraktikum in Teilen zu absolvieren.

Wichtiger Hinweis!!
Ausbildung Rettungssanitäter

Gemäß der RettSanPrVO Saarland dürfen während der gesamten Ausbildung nur 10% Fehlzeiten entstehen!!

Teilnehmer mit Bildungsgutschein der Jobcenter oder Arbeitsagenturen melden sich vor der Buchung bitte im Sekretariat.