ab dem 01.08.2021 gelten, in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der staatlichen Prüfungskommission für Notfallsanitäter*innen die folgenden Richtlinien im Bezug auf die Anmeldung:
Prüfungszeiträume sind der Homepage der Rettungsdienstschule Saar zu entnehmen
Es ist ausschließlich das dort hinterlegte Antragsformular zu verwenden
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass andere Formulare oder solche, die nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind leider nicht akzeptiert werden können
Die im Antrag beschriebenen Anlagen sind diesem beizufügen
Alle eingereichten Unterlagen sind in Papierform bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Prüfungstag einzureichen
Es gilt das Datum des Posteinganges bei der o. g. Postadresse
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine nicht fristgerechte und / oder anderweitige Einreichung leider nicht akzeptiert werden kann
Die genauen Prüfungstermine werden seitens der Rettungsdienstschule Saar nach Zulassung durch den Vorsitzenden per E-Mail mitgeteilt. Die genauen Prüfungstage sind somit von Antrag- und Zulassungsvorgängen abhängig und können nicht frei gewählt werden. Die Prüfungstage liegen allerdings in jedem Fall innerhalb der Prüfungszeiträume.
staatliche Ergänzungsprüfungen finden im Zeitraum der staatlichen Prüfungen (praktisch und mündlich) statt.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung und die gesetzlich geforderten Unteralgen zur Prüfungszulassung bis spätestens
6 Wochen vor Prüfungsbeginn vollständig vorliegen müssen.
Termine finden Sie untenstehend bei den staatlichen Prüfungen.
20.06.2023 - 23.06.2023
Der vollständige Antrag mit den beigefügten Dokumenten ist einzureichen bis: 12.05.2023
23.08.2023 - 25.08.2023
Der vollständige Antrag mit den beigefügten Dokumenten ist einzureichen bis: 23.06.2023
17.07.2023 - 21.07.2023
Der vollständige Antrag mit den beigefügten Dokumenten ist einzureichen bis: 05.06.2023
11.09.2023 - 29.09.2023
Der vollständige Antrag mit den beigefügten Dokumenten ist einzureichen bis: 31.07.2023
Für die Beantragung der Berufbezeichnung benötigen Sie folgende Dokumente nach der abgeschlossenen Prüfung:
*nicht älter als einen Monat bei der Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung