Anmeldeverfahren zur staatlichen Prüfung (oder Wiederholungsprüfung) zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter

ab dem 01.08.2021 gelten, in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der staatlichen Prüfungskommission für Notfallsanitäter*innen die folgenden Richtlinien im Bezug auf die Anmeldung:

  • Prüfungszeiträume sind der Homepage der Rettungsdienstschule Saar zu entnehmen

  • Es ist ausschließlich das dort hinterlegte Antragsformular zu verwenden

  • Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass andere Formulare oder solche, die nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind leider nicht akzeptiert werden können

  • Die im Antrag beschriebenen Anlagen sind diesem beizufügen

  • Alle eingereichten Unterlagen sind in Papierform bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Prüfungstag einzureichen

  • Es gilt das Datum des Posteinganges bei der o. g. Postadresse

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine nicht fristgerechte und / oder anderweitige Einreichung leider nicht akzeptiert werden kann

Die genauen Prüfungstermine werden seitens der Rettungsdienstschule Saar nach Zulassung durch den Vorsitzenden per E-Mail mitgeteilt. Die genauen Prüfungstage sind somit von Antrag- und Zulassungsvorgängen abhängig und können nicht frei gewählt werden. Die Prüfungstage liegen allerdings in jedem Fall innerhalb der Prüfungszeiträume. 

Zulassungsantrag

Termine der staatlichen Prüfung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter

Die staatlichen Prüfungen zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter finden an den folgenden Terminen statt

05.08. - 07.08.2024

schriftliche Prüfungen

08.08. - 13.08.2024

praktische & mündliche Prüfungen

 

30.09. - 02.10.2024

schriftliche Prüfungen

07.10. - 25.10.2024

praktische & mündliche Prüfungen

 

An den o. g. Terminen kann grundsätzlich auch die Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung erfolgen. Alle Regularien bzgl. des Anmeldeverfahrens behalten auch hier ihre Gültigkeit.

 

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme von dem im Bescheid zur nicht vollständig bestandenen staatlichen Prüfung festgelegten Zeitraum der zusätzlichen Ausbildung abhängt.

Eine erneute Beantragung ist gesetzlich vorgeschrieben und obligatorisch. Nutzen Sie dazu das entsprechende Antragsformular.

Ebenfalls beachten Sie bitte die miteinzureichenden Dokumente, ohne die eine Zulassung nicht möglich ist.
Ich verweise nochmals die Informationen des Bescheids für die Teilnehmenden der staatlichen Ergänzungsprüfung unterstreichen.

Eine Anmeldung kann nur dann Berücksichtigung finden, wenn alle geforderten Unteralagen bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Prüfungstag vorliegen.

 

Beantragung Berufsbezeichnung

Für die Beantragung der Berufbezeichnung benötigen Sie folgende Dokumente nach der abgeschlossenen Prüfung:

 

  • Zeugnis über die staatliche Prüfung
  • erweitertes amtliches Führungszeugnis (Belegart: OE)*
  • ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet sind. *

*nicht älter als einen Monat bei der Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung