Rettungshelfer sind Personen, die an einer über die Fachdienstausbildung für den Sanitätsdienst hinausgehende rettungsdienstliche Ausbildung teilgenommen haben. Rettungshelfer werden insbesondere als Fahrer des Krankenkraftwagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikation und den länderspezifischen Regelungen im Krankentransport und in der Notfallrettung mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungshelfern im Krankentransport liegt, können Rettungshelfer dem höher qualifizierten Personal auch bei Notfällen assistieren.
Die Gesamtausbildung zum Rettungshelfer muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Für berufstätige besteht somit die Möglichkeit die Ausbildung in Teilen zu absolvieren.
Gesamtausbildungsdauer | 320 Stunden | 8 Wochen - davon: |
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Theoretische Ausbildung | 160 Stunden | 4 Wochen |
Rettungswachenpraktikum | 80 Stunden | 2 Wochen |
Klinikpraktikum | 80 Stunden | 2 Wochen |
Rettungshelfer besuchen die gleichen theoretischen Grundkurse wie Rettungssanitäter.
Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist seitens des Gesetzgebers im Saarland nicht geregelt und erfolgt somit unter den Richtlinien der „Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes, Teil Rettungsdienst“.
Hierbei ist in der theoretischen Ausbildungszeit eine begründete Versäumniszeit von 10% der Gesamtstunden zulässig.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter unterliegt im Saarland einer Rechtsverordnung. Sollte der Wunsch bestehen und die Ausbildung zum Rettungssanitäter weitergeführt werden ist zu beachten, dass nach der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ im Saarland KEINE FEHLZEITEN während der Gesamtausbildung (also auch während der Rettungshelferausbildung) zulässig sind.
Dies bedeutet de facto, dass evtl. vorhandene Fehlzeiten während der theoretischen Ausbildung Rettungshelfer vor Besuch des Abschlusslehrgangs Rettungssanitäter ausgeglichen und nachgewiesen sein müssen!! Gleiches gilt auch für die klinische Ausbildung und die Rettungswachenausbildung die sich jeweils um weitere 80 Stunden verlängert.