Ausbildungsziel

Rettungshelfer sind Personen, die an einer über die Fachdienstausbildung für den Sanitätsdienst hinausgehende rettungsdienstliche Ausbildung teilgenommen haben. Rettungshelfer werden insbesondere als Fahrer des Krankenkraftwagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikation und den länderspezifischen Regelungen im Krankentransport und in der Notfallrettung mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungshelfern im Krankentransport liegt, können Rettungshelfer dem höher qualifizierten Personal auch bei Notfällen assistieren.

Die Gesamtausbildung zum Rettungshelfer muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Für berufstätige besteht somit die Möglichkeit die Ausbildung in Teilen zu absolvieren.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
  • Erste-Hilfe-Ausbildung, abgeschlossen und nicht älter als 12 Monate
  • Körperliche und geistige Eignung/ärztliches Attest nicht älter als 6 Monate.
  • Erweitertes aktuelles Führungszeugnis ohne Eintrag (siehe auch Punkt 5 AGB`s)
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, nicht älter als 6 Monate.
  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde/Familienstammbuch
  • Aktueller Impfschutz vor Ausbildungsbeginn (Hepatitis A/B + Tetanus/Diphterie + MMR)
  • In der theoretischen Ausbildung werden die in der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ vom 7. Juli 1995, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24.01.2006, in der gültigen Gesamtausgabe vom 02.10.2007, aufgelisteten Lehr-Lerninhalte vermittelt.
  • Erst nach dem erfolgreichen absolvieren der theoretischen Ausbildung können die einzelnen Praktika in Klinik und Rettungswache angetreten werden.
  • Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine mündliche, theoretische und praktische Prüfung.
  • Die klinische Ausbildung (80 Std. / zwei Wochen) ist zusammenhängend abzuleisten.
  • Die Ausbildung auf der Rettungswache (80 Std.) ist zusammenhängend zu absolvieren.
  • Sie muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr durchgeführt werden.
  • Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der weiteren Ausbildungsabschnitte Klinik und Rettungswache wird durch die Rettungsdienstschule Saar, auf Antrag und Nachweis des Teilnehmers, ein Rettungshelferzeugnis ausgestellt.

Ablaufbeschreibung

Gesamtausbildungsdauer 320 Stunden 8 Wochen - davon:
Theoretische Ausbildung 160 Stunden 4 Wochen
Rettungswachenpraktikum 80 Stunden 2 Wochen
Klinikpraktikum 80 Stunden 2 Wochen

Wichtiger Hinweis!!
Ausbildungsverlauf vom Rettungshelfer zum Rettungssanitäter

Rettungshelfer besuchen die gleichen theoretischen Grundkurse wie Rettungssanitäter.

Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist seitens des Gesetzgebers im Saarland nicht geregelt und erfolgt somit unter den Richtlinien der „Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes, Teil Rettungsdienst“.

Hierbei ist in der theoretischen Ausbildungszeit eine begründete Versäumniszeit von 10% der Gesamtstunden zulässig.

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter unterliegt im Saarland einer Rechtsverordnung. Sollte der Wunsch bestehen und die Ausbildung zum Rettungssanitäter weitergeführt werden ist zu beachten, dass nach der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ im Saarland KEINE FEHLZEITEN während der Gesamtausbildung (also auch während der Rettungshelferausbildung) zulässig sind.

Dies bedeutet de facto, dass evtl. vorhandene Fehlzeiten während der theoretischen Ausbildung Rettungshelfer vor Besuch des Abschlusslehrgangs Rettungssanitäter ausgeglichen und nachgewiesen sein müssen!! Gleiches gilt auch für die klinische Ausbildung und die Rettungswachenausbildung die sich jeweils um weitere 80 Stunden verlängert.