Allgemein

Gemäß dem Beschluss des DRK-Präsidiums und des Präsidialrates im Jahre 1995, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes im DRK verpflichtet, jährlich eine mindestens 30stündige Fortbildung zu besuchen. Durchzuführen sind diese durch den zuständigen DRK-Landesverband bzw. durch dessen Beauftragte. Weiterhin wird im Saarländischen Rettungsdienstgesetz (SRettG) § 4 Abs. 3 sowie in der Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Notkompetenz von RA und zur Delegation ärztlicher Leistungen im Rettungsdienst auf die Fortbildungspflicht hingewiesen.

Ausbildungsziel

Die Halbwertzeit unseres erlernten Wissens wird immer kürzer. Aber nicht nur aus diesem Grund sollte eine regelmäßige Fortbildung angestrebt werden. Insbesondere im medizinischen Bereich ergeben sich ständig Neuerungen, die jeder verantwortungsbewusste Mitarbeiter im Rettungsdienst kennen muss. Jedes Jahr werden neue Themen in der RD-Fortbildung angeboten. Weiterhin findet im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen die Überprüfung der Notkompetenzmaßnahmen statt.

Fortbildungen

Termine 2022 in Abstimmung

Fortbildungsstätte

  • Landesfeuerwehrschule des Saarlandes

Ablauf

  • Tag 1: Theoretische Erarbeitung der Thematik aus med. und techn. Sicht
  • Tag 2: Patientengerechte Rettung in der Praxis
  • Tag 3: Patientengerechte Rettung in der Praxis und für die Mitarbeiter Rettungsdienst die Überprüfung der Notkompetenzmaßnahmen.

 

Fortbildungsstätten

BildungsZentrum Elstersteinpark und RettungsArena

Alle Fortbildungsmaßnahmen mit medizinischem Inhalt werden im Bildungszentrum Elstersteinpark sowie in der RettungsArena in St. Ingbert durchgeführt. Bei entsprechendem Bedarf und ausreichender Teilnehmerzahl werden auch ausgelagerte Fortbildungen durchgeführt.

Landesfeuerwehrschule des Saarlandes

Als jährlich wiederkehrende Fortbildungsveranstaltungen werden die Seminare der „Patientengerechten Rettung“ in Zusammenarbeit mit der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes angeboten. Diese Fortbildungen finden in der Landesfeuerwehrschule in Saarbrücken statt.

Alle Fortbildungsveranstaltungen sind nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) unter der Nummer 16.315-10221 als Bildungsurlaub anerkannt.

Qualifikation als Rettungssanitäter, Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter. Selbstverständlich stehen die Fortbildungsveranstaltungen allen weiteren, interessierten Mitarbeitern (z.B. Rettungshelfern) offen.

Wochenfortbildung
Drei zusammenhängende Fortbildungstage. Bitte beachten Sie, dass der erste Fortbildungstag auf verschiedene Wochentage fallen kann.

Wochenendfortbildung
Drei Fortbildungstage Samstag und Samstag/Sonntag in Folge.

Nach Besuch der Fortbildungsmaßnahme erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.

Die erfolgreich absolvierte Überprüfung der Notkompetenzmaßnahmen wird vom überprüfenden Arzt ebenfalls bestätigt.