Rettungsdienstschule Saar gGmbH
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Version 2020 

1. Allgemeines

Verwender dieser AGB ist die:

Rettungsdienstschule Saar gGmbH
'Wilhelm-Heinrich-Str. 9, 66117 Saarbrücken

Telefon: (06894) 998860
Telefax: (06894) 9988615

E-Mail: info@rdss.de

HRB 11438 beim Amtsgericht Saarbrücken

Geschäftsführer: Christian Groß

 

2. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Rettungsdienstschule Saar gGmbH, im folgenden Rettungsdienstschule, mit ihren Vertragspartnern. Vertragspartner können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen und Personengesellschaften sein.

 

3. Anmeldung

Anmeldungen sind so früh als möglich vorzunehmen. Dies erleichtert die organisatorische Planung und kommt allen Lehrgangsteilnehmern zu Gute. Spätestens drei Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen die Anmeldungen schriftlich auf dem offiziellen Anmeldebogen der Rettungsdienstschule vollständig ausgefüllt vorliegen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht. Ein Teilnahmevertrag kommt erst durch Anmeldebestätigung der Rettungsdienstschule in Textform zustande. Bei später eingehenden Anmeldungen werden wir bemüht sein, diese noch zu berücksichtigen. Teilnehmer die über eine Entsendestelle (z.B. Hilfsorganisation/Arbeitgeber) zum Lehrgang angemeldet werden, müssen auf dem Anmeldeformular einen entsprechenden Sichtvermerk (Stempel und Unterschrift) der jeweiligen kostentragenden Entsendestelle nachweisen. Sofern bei Anmeldung der Sichtvermerk fehlt, kommt der Teilnahmevertrag mit dem Teilnehmer zustande, der dann auch Schuldner der Lehrgangsgebühr ist.

Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anmeldeformulare können bearbeitet werden.

Privatpersonen können sich direkt unter Nutzung des Anmeldebogens zum Lehrgang anmelden.

Lehrgangsteilnehmer mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur/Jobcenter müssen sich rechtzeitig vorher, spätestens jedoch zwei Wochen vor Kursbeginn, mit dem Sekretariat der Rettungsdienstschule telefonisch zur Terminabstimmung für ein persönliches Gespräch in Verbindung setzen.

 

4. Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer bzw. die anmeldende Stelle ist dafür verantwortlich, dass die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Alle erforderlichen Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen. Sollte eine Anmeldung/Lehrgangsteilnahme unter falschen Voraussetzungen erfolgen, haftet die Rettungsdienstschule nicht für daraus resultierende Schäden jeglicher Art. Darüber hinaus steht ihr im Falle einer wesentlichen Falschangabe ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Teilnahmevertrages zu.

Die Teilnahme an Lehrgängen ist nur bei entsprechender Gesundheit möglich. Über persönliche Einschränkungen muss der Lehrgangsteilnehmer eigenverantwortlich bei Veranstaltungs- und/oder Unterrichtsbeginn die Schulleitung bzw. den Lehrgangsleiter informieren.

 

5. Wichtiger Hinweis zum Führungszeugnis NEU !!

Alle Lehrgangsteilnehmer in der Rettungssanitäterausbildung sowie in der Berufsausbildung Notfallsanitäter müssen vor Ausbildungsbeginn ein aktuelles ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS vorlegen. Dies bedeutet, dass der Lehrgangsteilnehmer so früh als möglich bei der Behörde ein erweitertes Führungszeugnis beantra-gen muss. Hierzu ist eine Anforderungsvorlage der anfordernden Stelle, in diesem Fall der Rettungsdienst-schule Saar gGmbH, vorzulegen. Dieses Formular befindet sich mit weiteren Informationen am Ende dieses Bildungsprogrammes.

Sofern eine zeitgerechte Vorlage nicht möglich ist kann die Ausbildung nicht angetreten werden!

 

6. Wichtiger Hinweis zum Impfschutz

Vor Beginn der Ausbildung muss ein ausreichender Impfschutz gewährt sein. Dies bedeutet, dass die Erstimpfung Hepatitis A+B und Tetanus/Diphterie/Keuchhusten vor dem ersten Unterrichtstag erfolgt sein muss. Die Zweitimpfung/Wiederauffrischung muss 14 Tage vor Aufnahme der praktischen Ausbildungsabschnitte Klinik/Rettungswache erfolgt sein.

Impfungen müssen außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Der Nachweis muss durch das Impfbuch erfolgen.

 

7. Absagen, Ausfall und Verlegungen von Veranstaltungen

Die Rettungsdienstschule hat das Recht, Veranstaltungen abzusagen. Die Absage wird den Teilnehmern frühestmöglich vor Lehrgangsbeginn mitgeteilt. Der Rettungsdienstschule erwachsen hierdurch keine weiteren Verpflichtungen. Bereits gezahlte Gebühren werden selbstverständlich umgehend zurückerstattet.

Bei Ausfall von Unterrichtseinheiten können neben den regulären Unterrichtszeiten Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen anberaumt werden. Soweit als möglich wurden planbare Nachholtermine z.B. wegen eines Wochenfeiertages bereits in die Lehrgangsplanung mit einbezogen. Somit sind auch Unterrichtungen z.B. an einem Samstag möglich.

Veranstaltungsort sind die Einrichtungen der Rettungsdienstschule Saar. In Ausnahmefällen können weitere Räumlichkeiten als Veranstaltungsort benannt werden.

 

8. Kündigung durch den Teilnehmer

Eine Kündigung des Teilnahmevertrages durch den Teilnehmer ist bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z.B. per Telefax oder Email) zu erfolgen.

Bis drei Tage vor Lehrgangsbeginn hat der Teilnehmer im Falle einer Kündigung eine Bearbeitungsgebühr i. H. von 40% der Lehrgangskosten, maximal jedoch 150 € zu tragen.

Eine spätere Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

Eventuell bereits durchgeführte Maßnahmen wie z.B. Impfungen, Erste-Hilfe Ausbildung, etc. werden gesondert berechnet.

Weitere Hinweise auch unter Punkt 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Rettungsdienstschule behält sich Änderungen bezüglich Referenten, Inhalten, Terminen und Ort vor. Bei Ortsverlagerung besteht die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung durch den Teilnehmer.

 

9. Einladung

Die Einladung erfolgt schriftlich oder in Textform spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn an die Privatanschrift der Lehrgangsteilnehmer. Eine zusätzliche schriftliche Information an die Entsendestellen erfolgt nicht. Die Anreisezeiten bzw. der Unterrichtsbeginn werden mit den Einladungsschreiben mitgeteilt. Bei kurzfristigen Anmeldungen können wir eine zeitgerechte schriftliche Einladung nicht zusichern

 

10. An- und Abreise

Der jeweilige Veranstaltungsort wird im Einladungsschreiben bekannt gegeben. Die Anreise zu allen Ausbildungsstätten ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Die Anreisezeit sowie ggf. eine Anfahrtsskizze werden mit der Einladung zugesandt. Die Abreise erfolgt am letzten Unterrichtstag.

Sofern gewünscht kann die Rettungsdienstschule bei der Suche/Buchung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein. Anfragen hierzu sind so früh als möglich vorzunehmen und erfolgen immer im Auftrag des Lehrgangsteilnehmers. Eventuell anfallende Stornokosten werden nicht von der Rettungsdienstschule getragen.

Parkmöglichkeiten stehen in begrenzter Anzahl an allen Ausbildungsstätten zur Verfügung. Wir empfehlen grundsätzlich die Bildung von Fahrgemeinschaften bzw. das Nutzen von Mitfahrerparkplätzen.

Die bei den einzelnen Veranstaltungen aufgeführten Termine geben jeweils den ersten bzw. letzten Unterrichtstag an.

 

11. Datenschutz - Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Seminarmanagement

Datenschutz ist uns wichtig! Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben für uns selbstverständlich.

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und Rechten nach Art. 13, 14 und 21 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Rettungsdienstschule Saar gGmbH über die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

 

A) Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Rettungsdienstschule Saar gGmbH
Wilhelm-Heinrich-Str. 9
66117 Saarbrücken

Telefon: 06894-998860
E-Mail: Datenschutzbeauftragter(at)rdss.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o.g. Adresse. Die Kontaktdaten sind darüber hinaus im Internet unter AGBwww.rettungsdienstschule.saarland verfügbar.

 

B) Genutzte Datenkategorien und Quelle der Daten

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören insbesondere Geschlecht, Vorname, Nachname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten (etwa private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Daten zur Ausbildung, Fähigkeiten und Kompetenzen, die bei der Nutzung der IT-Systeme anfallenden Protokolldaten sowie weitere Daten aus dem Seminarmanagement (z.B. Einbuchung in Schulungsblöcke, Fortbildungen, Bildungsveranstaltungen).

Ihre personenbezogenen Daten senden Sie uns im Rahmen Ihrer Anmeldung und der Durchführung des Seminars zu. Daneben erhalten wir ggf. Daten von Dritten.

 

C) Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Saarländischen Datenschutzgesetz (SDSG) vom 16.05.2018.

Die Datenverarbeitung dient der Durchführung des Seminar- und Veranstaltungsmanagements auf Basis der folgenden Rechtsgrundlagen:

C1 Zur Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Prüfung der Begründung, Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses.

C2 Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO)

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten über die Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung unserer berechtigter Interessen, sofern Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen. Dies sind beispielsweise:

  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes;
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten;
  • Maßnahmen zur Gebäudesicherheit;
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechtes.

C3 Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO)

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (bspw. Verwendung von Bildaufnahmen Ihrer Person, Nutzung Ihrer privaten Kommunikationsdaten zur Erreichbarkeit) freiwillig erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung auf deren Grundlage rechtmäßig. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt nur für die Zukunft, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen vor dem Widerruf bleibt unberührt.

C4 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO)

Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist auch dann rechtmäßig, wenn die Verarbeitung  zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir als Verantwortliche unterliegen.

Sollten wir beabsichtigen, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorab darüber informiert und erforderlichenfalls Ihre Einwilligung einholen.

 

D) Datenübermittlung

Innerhalb der Rettungsdienstschule Saar und seiner Untergliederungen erhalten nur die Personen und Stellen (z.B. Finanzbuchhaltung) Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten am Seminarmanagement benötigen.

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an den jeweiligen Dozenten bzw. Veranstaltungsleiter übermitteln, soweit es für die Erfüllung des Seminarangebotes erforderlich ist. Ferner an den Ort einer möglichen gebuchten Unterkunft bei mehrtägigen Veranstaltungen, falls Sie eine Übernachtung gebucht haben.

Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bedienen wir uns zum Teil unterschiedlicher Dienstleister. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger außerhalb der Rettungsdienstschule Saar übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflicht erforderlich ist. Dies können z.B. externe Kursanbieter (z.B. ERC, AMLS, ff), Berufsgenossenschaften oder Banken sein.

 

E) Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Rettungsdienstschule Saar, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

F) Beschwerderecht

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutz-beauftragten oder an unsere Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unsere Datenschutzaufsichtsbehörde erreichen Sie unter:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 94781 0
Telefax: 0681 / 94781 29
E-Mail: Poststelle(at)datenschutz.saarland.de

 

G) Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Sind Ihre Daten für die Erfüllung des Seminars oder gesetzlichen Pflichten nicht mehr erforderlich, werden wir diese umgehend löschen, es sei denn, ihre befristete Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:

  • Erfüllung handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
  • Vertragsrechtliche Vorgaben von Fördermittelgebern (z.B. Bildungsprämie, Bildungsgutschein, Kostenträgern)
  •  Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften. Nach den §§195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. 

 

H) Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Rettungsdienstschule Saar oder eine ihrer Untergliederungen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt. In diesem Fall endet für uns die weitere Nutzung Ihrer Daten für unser Seminar- und Veranstaltungsmanagement.

 

I) Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Um an Seminaren/Veranstaltungen teilzunehmen sind Sie verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Ihre Daten benötigen wir für die administrative Durchführung unseres Seminarmanagements. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden.

 

12. Lehrgangsmaterialien

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen der Rettungsdienstschule sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen oder Daten ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Rettungsdienstschule gestattet.

Ein den Teilnehmern evtl. ausgehändigter Stundenplan dient der allgemeinen Orientierung und bleibt unverbindlich im Hinblick auf die konkrete Lehrgangsausgestaltung und/oder die angekündigten Dozenten.

 

13. Ausschluss von der Teilnahme

Die Rettungsdienstschule behält sich vor, Lehrgangsteilnehmer von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen. Dies insbesondere wenn sie während dem Lehrgang eine Straftat begehen, trotz Ermahnung erheblich stören, den Grundsätzen des DRK zuwiderhandeln oder mit den geschuldeten Zahlungen in Verzug geraten. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren durch die Rettungsdienstschule.

 

14. Teilnahmebescheinigung/Zertifikate/Zeugnisse

Die Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden den Teilnehmern i.d.R. nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs am Ende der Veranstaltung ausgehändigt. Zeugnisse werden postalisch zugestellt. Der Teilnehmer erhält für die Entsendestelle eine Kopie. Für die Weitergabe ist der Lehrgangsteilnehmer verantwortlich.

 

15. Zahlungsbedingungen

Bei Einzelpersonen ist der fällige Lehrgangspreis nach Rechnungsstellung ohne Abzüge sofort auf das Bankkonto der Rettungsdienstschule zu überweisen. Die Zahlung hat unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit/Jobcenter, BfD der Bundeswehr, etc.) zu erfolgen.

Ist der Betrag nicht innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung bei der Rettungsdienstschule eingegangen, behalten wir uns vor, den Lehrgangsplatz anderweitig zu vergeben. Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden.

Alle zusätzlich anfallenden Leistungen wie z.B. Ausbildung Erste-Hilfe, Impfmaßen, sowie ggf. Nachprüfungen werden spätestens bei Abschluss der Ausbildung gesondert in Rechnung gestellt.

Sofern Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit o.ä. vorliegen, sind diese spätestens bei der Lehrgangsanmeldung abzugeben. Siehe hierzu auch Punkt 3. Anmeldung.

Bestehende abweichende Zahlungsbedingungen für Kursmodelle (z.B. TraumaManagement, NaSimSaar 25, AMLS, u.a.) werden dem Lehrgangsteilnehmer nach Erstkontakt mitgeteilt. Die gesonderten Anmeldeformulare werden dem Lehrgangsteilnehmer umgehend übermittelt.

 

Ratenzahlung

Grundlegend ist der Lehrgangspreis sofort und in voller Höhe zu zahlen. Eine Ratenzahlung bedarf der Einzelfallregelung und Zustimmung der Schulleitung.

 

Bankverbindung:

Saar LB Saarbrücken

IBAN: DE28 5905 0000 0020 0099 40

BIC: SALADE55XXX

Bitte jeweils die Lehrgangsbezeichnung angeben.

 

16. Einzelvereinbarungen

Von diesen Bedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

 

17. Hausordnung, Sicherheitsbelehrung und gesundheitliche Eignung

Über die Hausordnung wird zu Lehrgangsbeginn informiert, es gilt die Hausordnung in der jeweilig gültigen Fassung. Weiterhin erfolgt wo erforderlich eine Sicherheitsbelehrung.

 

18. Haftung

Die Rettungsdienstschule haftet lediglich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a)     für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen, soweit nicht aus den folgenden Absätzen b)-e) etwas anderes ergibt.

b)     Jegliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Organe, gesetzliche Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen der Rettungsdienstschule sind ausgeschlossen. Wesentlich ist eine Vertragspflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

c)     Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen der Rettungsdienstschule ist die Haftung der Rettungsdienstschule unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt beschränkt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden und besteht nicht für entfernte Folgeschäden.

d)     Soweit die Haftung der Rettungsdienstschule ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Rettungsdienstschule.

e)     Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Vorschriften des § 444 BGB und die Haftung aus sonstigen Garantien bleibt von den vorstehenden Regelungen der Absätze a)-d) unberührt.

 

19. Ergänzende Regelungen

Wo erforderlich wurden ergänzende Regelungen (z.B. Schulordnung für die Ausbildung Notfallsanitäter, Datenschutzbelehrung, etc.) durch die Rettungsdienstschule erlassen.

 

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.